datenschutz:richtlinie-mobile_it

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datenschutz:richtlinie-mobile_it [2018/03/14 10:17] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1datenschutz:richtlinie-mobile_it [2018/07/31 08:23] (aktuell) – [Diebstahl und Verlust] Ralf Gebhard
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 Sollte ein mobiles IT-System gestohlen werden oder verloren gehen, hat der Nutzer dies **unverzüglich** nach Kenntnisnahme an das Datenschutz- und Informationssicherheitsteam (DST) zu melden. Die Meldung muss so schnell wie möglich erfolgen, da in diesen Fällen gesetzliche Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen bestehen können, die im Falle einer zu späten Meldung Bußgelder in erheblicher Höhe nach sich ziehen können.\\ Sollte ein mobiles IT-System gestohlen werden oder verloren gehen, hat der Nutzer dies **unverzüglich** nach Kenntnisnahme an das Datenschutz- und Informationssicherheitsteam (DST) zu melden. Die Meldung muss so schnell wie möglich erfolgen, da in diesen Fällen gesetzliche Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen bestehen können, die im Falle einer zu späten Meldung Bußgelder in erheblicher Höhe nach sich ziehen können.\\
  
-Die Meldung kann per E-Mail an die bekannte E-Mail-Adresse des DST erfolgen.+Die Meldung kann per [[datenschutz@w3.de|E-Mail]] an die bekannte E-Mail-Adresse des DST erfolgen.
  
 ===== Sanktionen ===== ===== Sanktionen =====
  • datenschutz/richtlinie-mobile_it.1521022645.txt.gz
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