datenschutz:videoueberwachung

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Zweck der Videoüberwachung sind einerseits die Wahrnehmung des Hausrechts und der präventive Schutz vor unbefugten Zutritten zum Betriebsgelände bzw. des Bürogebäudes. Andererseits erfolgt eine Aufzeichnung von Videomaterial für Zwecke der Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten.

Es werden nachfolgende Daten/Datenkategorien verarbeitet:

* optische Videoaufnahmen des Haupteingangs des Unternehmens der w3 GmbH – eine Tonaufzeichnung erfolgt nicht
* Datum und Zeit der Aufnahmen

Betroffene Personengruppen:

* Besucher und Mitarbeiter des Eingangsbereichs des Unternehmensgebäudes der w3 GmbH am Standort Weingarten
* Besucher und Mitarbeiter des Eingangsbereichs der Produktionshalle der w3 GmbH am Standort Ravensburg

Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. In dem Fall kann eine Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden erfolgen. Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten besteht.

Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten findet grundsätzlich nicht statt.

Die Videoaufnahmen werden für eine Dauer von 7 Tagen gespeichert und periodisch gelöscht.

Der Server, über den die Videoüberwachung und -aufzeichnung durchgeführt wird, befindet sich im Serverraum des Unternehmens. Insoweit wird auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen verwiesen.Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Zugriffsrechte werden ausschließlich über Administratoren vergeben.
Zugriffsrechte erhält ausschliesslich die Geschäftsführung. Zur Administration der Hard- und Software bestehen ferner Zugriffsrechte für die Systemadministratoren.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
  • § 4 BDSG n.F.
  • datenschutz/videoueberwachung.1533026178.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/07/31 08:36
  • von Ralf Gebhard