datenschutz:bewerbermanagement

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Bewerbermanagement

Zweck des Bewerbermanagements ist die Personalbeschaffung. Dazu gehört das Finden von passenden Bewerbern und die Auswahl der Bewerber mit den besten Fähigkeiten für die jeweilige Stelle.

Die Auswahl der Bewerber wird durch Sichtung der eingereichten Unterlagen durch die Geschäftsführer sowie bei Eignung in einem Bewerbungsgespräch, wieder durch die Geschäftsführer, durchgeführt.

  • Vorname
  • Nachname
  • Titel
  • Lebenslauf
  • Schulabschluss
  • Berufsabschluss
  • Studium

Persönliche Daten:

  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • evtl. Angaben zur Religionszugehörigkeit
  • evtl. Angaben zum Familienstand / Angaben zu Kindern
  • weitere persönliche Daten wie z.B. Schwerbehinderung (o.Ä.)

Bewerber

Interne Stellen, die für die Einstellung der jeweiligen Person verantwortlich sind. Im Regelfall sind das die Geschäftsführer.

Nicht geplant.

Bewerberdaten werden grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten nach Vergabe der der jeweiligen Stelle gelöscht. Ausgenommen hiervon sind die Daten der Bewerber, die eine Einwilligung zur weiteren Speicherung der Daten im Bewerberdatenpool erteilt haben. Bei diesen Daten wird nach Ablauf von zwei Jahren geprüft, ob ein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ansonsten werden die Daten gelöscht.

Siehe TOM.

  • § 26 BDSG n.F.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
  • datenschutz/bewerbermanagement.1554197969.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2019/04/02 09:39
  • von Frank Hochdorfer