datenschutz:zeiterfassung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung
datenschutz:zeiterfassung [2019/04/02 09:18] – [7. Zugriffsberechtigte Personen] Frank Hochdorferdatenschutz:zeiterfassung [2019/04/02 09:20] (aktuell) – [7. Zugriffsberechtigte Personen] Frank Hochdorfer
Zeile 50: Zeile 50:
  
 Auf die Daten der Zeiterfassung haben nur die Administratoren und die Mitarbeiter der Personalabteilung Zugriff. Ein teilweiser Zugriff kann auch für Vorgesetzte von Beschäftigten eingerichtet werden, sofern die Einsichtnahme in die Zeiterfassungsdaten der betreffenden Beschäftigten erforderlich ist, z.B. bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht um geleistete Arbeitsstunden/Überstunden. Auf die Daten der Zeiterfassung haben nur die Administratoren und die Mitarbeiter der Personalabteilung Zugriff. Ein teilweiser Zugriff kann auch für Vorgesetzte von Beschäftigten eingerichtet werden, sofern die Einsichtnahme in die Zeiterfassungsdaten der betreffenden Beschäftigten erforderlich ist, z.B. bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht um geleistete Arbeitsstunden/Überstunden.
 +Die Softwarehersteller von Time Organizer und Stratos I-Point haben keinerlei Zugang auf System oder gespeicherte Daten.
  
  
  • datenschutz/zeiterfassung.1554196720.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2019/04/02 09:18
  • von Frank Hochdorfer