datenschutz:zeiterfassung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
datenschutz:zeiterfassung [2018/07/30 15:39] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1datenschutz:zeiterfassung [2019/04/02 09:20] (aktuell) – [7. Zugriffsberechtigte Personen] Frank Hochdorfer
Zeile 1: Zeile 1:
 ==== 1. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung ==== ==== 1. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung ====
  
-Für einen Teil der Beschäftigten findet eine Zeiterfassung statt. Die Zeiterfassung dient der Berechnung des Monatsgehalts und der Führung des Stundenkontingents.+Für den Großteil der Beschäftigten findet eine Zeiterfassung statt.\\ 
 +Dazu gehören die Mitarbeiter der Druckerei, des Lettershops, der Werbetechnik, der Webentwicklung, alle Mitarbeiter der Druckvorstufe sowie alle Reinigungskräfte.\\ 
 +Ausgenommen davon sind:\\ 
 +*alle Vertriebsmitarbeiter \\ 
 +*die Geschäftsführer\\ 
 +Die Zeiterfassung dient der Berechnung des Monatsgehalts und der Führung des Stundenkontingents.
  
 ==== 2. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien ==== ==== 2. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien ====
Zeile 18: Zeile 23:
  
   * Beschäftigte   * Beschäftigte
 +
 +Die Erhebung der Daten erfolgt mittels Software am PC.
  
  
Zeile 42: Zeile 49:
  
  
-Auf die Daten der Zeiterfassung haben nur die Administratoren und die Mitarbeiter der Personalabteilung Zugriff. Ein teilweiser Zugriff kann auch für Vorgesetzte von Beschäftigten eingerichtet werden, sofern die Einsichtnahme in die Zeiterfassungsdaten der betreffenden Beschäftigten erforderlich ist.+Auf die Daten der Zeiterfassung haben nur die Administratoren und die Mitarbeiter der Personalabteilung Zugriff. Ein teilweiser Zugriff kann auch für Vorgesetzte von Beschäftigten eingerichtet werden, sofern die Einsichtnahme in die Zeiterfassungsdaten der betreffenden Beschäftigten erforderlich ist, z.B. bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht um geleistete Arbeitsstunden/Überstunden. 
 +Die Softwarehersteller von Time Organizer und Stratos I-Point haben keinerlei Zugang auf System oder gespeicherte Daten.
  
  
  • datenschutz/zeiterfassung.1532965180.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/07/30 15:39
  • von 127.0.0.1