Verantwortliche Stelle
w3 GmbH
Lägelerstraße 31
88250 Weingarten
Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer
Geschäftsführer: Ralf Gebhard, Alexander Wahl
Leiter der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle
Ralf Gebhard
Datenschutzbeauftragter: Sascha Hesse, Agor AG
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Herstellung, Vertrieb, Verkauf sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen und aller damit verbundenen Nebengeschäfte. Eine Videoüberwachung erfolgt zur Sammlung von Beweismitteln bei Vandalismus, Einbruch oder sonstigen Straftaten. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke sowie im Auftrag und Namen der Kunden.
Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Es werden nachfolgende Daten/Datenkategorien verarbeitet:
- Daten von Kunden (Adressdaten, einschl. Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten, Auskünfte, Bankverbindungen)
- Daten von Interessenten/Nichtkunden (Adressdaten, Interessengebiete, Angebotsdaten)
- Daten von Bewerbern (im Wesentlichen Bewerbungsdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und Qualifikationen, evtl. Vorstrafen)
- Daten von Beschäftigten, früheren Mitarbeitern und Unterhaltsberechtigten
- Daten von sonstigen Dritten (z.B. durch Videoaufzeichnungen, Adressdaten von Dritten zur Erstellung und zum Versand personalisierter postalischer Sendungen und Emails)
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung vertraglicher Pflichten gegenüber den Kunden oder Beschäftigten erforderlich ist. Ferner muss ggf. eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgen, wenn es eine gesetzliche Pflicht zur Datenübermittlung gibt.
Datenübermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten findet grundsätzlich nicht statt.
Regelfristen für die Löschung der Daten
Es gibt gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die von der verantwortlichen Stelle einzuhalten sind. Hierzu gehören z.B. die Aufbewahrungspflichten aus der Abgabenordnung (AO). Darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. aus dem HGB), die einzuhalten sind. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten genutzt (z.B. im Personalverwaltungsbereich wie z.B. abgelehnten Bewerbungen oder Abmahnungen). Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die o.g. Zwecke wegfallen.