datenschutz:telefonanlage

Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für eigene (interne) Zwecke

Es werden nachfolgende Daten/Datenkategorien verarbeitet:

  • Nebenstelle
  • ggf. Name
  • Verkehrsdaten (i.S.d. § 96 TKG:)
  1. Die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten
  2. den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen
  3. den vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst
  4. die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen
  5. 5. sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten

Betroffene Personengruppen:

  • Beschäftigte
  • Kunden / Interessenten
  • Vertragspartner
  • sonstige Dritte

Die Verkehrsdaten werden grundsätzlich nicht weitergegeben, sondern nur anlassbezogen für die Beseitigung von Störungen bzw. für Abrechnungsprüfungen genutzt.

Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten findet grundsätzlich nicht statt.

Verkehrsdaten werden maximal für 6 Monate gespeichert. Aggregierte Daten können darüber hinaus gespeichert und genutzt werden, sofern sichergestellt ist, dass aus den Daten kein Personenbezug mehr herzuleiten ist.

Die Telefonanlage befindet sich im Serverraum. Insoweit gelten die allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf die insoweit verwiesen wird. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Administratoren

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
  • datenschutz/telefonanlage.txt
  • Zuletzt geändert: 2019/04/02 10:09
  • von Frank Hochdorfer