datenschutz:produktion

Produktion

Produktion von Waren oder Dienstleistungen

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  • Dienstleister
  • Dritte
  • Kooperationspartner
  • Zulieferer
  • Kunden
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  • Handelsvertreter

Keine

Daten, die im Zusammenhang mit der Produktion anfallen werden für einen Zeitraum von 6 Jahren gespeichert. Grundlage für die Speicherfrist ist, dass Daten aus der Produktion in Verbindung mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen stehen können und für die Abwehr von Forderungen oder für die Prüfung von Ansprüchen erforderlich sein können. Zudem können Daten aus der Produktion als Geschäftsbrief den Aufbewahrungspflichten aus dem HGB unterliegen. Die Speicherung der Daten wird im Hinblick auf Datenklassifikationen mindestens jährlich überprüft und angepasst.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO
  • datenschutz/produktion.txt
  • Zuletzt geändert: 2018/07/30 15:39
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