datenschutz:bde

Für den Großteil der Beschäftigten findet eine Betriebsdatenerfassung statt. Dazu gehören die Mitarbeiter der Druckerei, des Lettershops, der Werbetechnik, der Webentwicklung, sowie alle Mitarbeiter der Druckvorstufe. Ausgenommen davon sind: *alle Vertriebsmitarbeiter *die Geschäftsführer *die Reinigungskräfte

Die Betriebsdatenerfassung dient zur Erfassung der auftragsbezogenen Arbeitsleistung sowie zur Materialverwaltung.

Es werden nachfolgende Daten/Datenkategorien verarbeitet:

  • Vor- und Nachname des Beschäftigten
  • Personalnummer
  • Datum und Uhrzeit des Betretens des Arbeitsplatzes
  • Datum und Uhrzeit des Verlassens des Arbeitsplatzes
  • Datum und Uhrzeit des Beginss einer Tätigkeit
  • Datum und Uhrzeit des Endes einer Tätigkeit
  • Auftragsnummer
  • Art der Tätigkeit
  • ggf. Art und Menge des eingesetzten Materials

Folgende Personen sind betroffen:

*Beschäftigte

Die Erhebung der Daten erfolgt mittels Software am PC.

Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erbringung vertraglicher Pflichten gegenüber den Kunden erforderlich ist. Ferner muss ggf. eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgen, wenn es eine gesetzliche Pflicht zur Datenübermittlung gibt.

Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten findet grundsätzlich nicht statt.

Die Zeiterfassungsdaten werden zum Nachweis der Berechnung der Arbeitszeiten für zwei Jahre gespeichert, um den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu entsprechen. Im Anschluss werden die Daten gelöscht, soweit eine weitere Speicherung nicht unerlässlich für die Durchsetzung oder Abwehr von rechtlichen Ansprüchen erforderlich ist.

Für die Zeiterfassung wird die Software Prinance-Stratos verwendet. Diese Applikation läuft auf zwei virtuellen Servern. Die virtuelle Server befinden sich auf Server Term1 und db-server im Serverraum der w3 GmbH.
Zur Berechnung des Monatsgehalts werden die Daten:

  • Personalnummer
  • Datum und Uhrzeit des Betretens des Arbeitsplatzes
  • Datum und Uhrzeit des Verlassens des Arbeitsplatzes

an die Zeiterfassung übermittelt Neben den allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf die insoweit verwiesen wird, ist eine zusätzliche Anmeldung auf die Virtualisierungsumgebung für einen administrativen Zugriff erforderlich.

Auf die Daten der Betriebsdaten haben nur die Administratoren und die Mitarbeiter der Abteilung Vertrieb Zugriff. Ein teilweiser Zugriff kann auch für Vorgesetzte von Beschäftigten eingerichtet werden, sofern die Einsichtnahme in die Zeiterfassungsdaten der betreffenden Beschäftigten erforderlich ist.
Der Softwarehersteller Alphagraf bzw. EFI haben keine Zugang zur Software oder den erhobenen Daten.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
  • § 26 BDSG n.F.
  • datenschutz/bde.txt
  • Zuletzt geändert: 2019/04/02 09:28
  • von Frank Hochdorfer