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datenschutz:richtlinie-umsetzung-betroffenenrechte [2018/05/16 12:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | datenschutz:richtlinie-umsetzung-betroffenenrechte [2018/07/31 08:19] (aktuell) – [Rechte auf Auskunft, Löschung, Widerspruch und weitere Betroffenenrechte aus den Art. 15-22 DSGVO] Ralf Gebhard |
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Dies beinhaltet insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen eine Verarbeitung von Daten (z.B. auch gegen die Verwendung von Daten für Werbezwecke). \\ | Dies beinhaltet insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen eine Verarbeitung von Daten (z.B. auch gegen die Verwendung von Daten für Werbezwecke). \\ |
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Alle Beschäftigten der w3 GmbH sind verpflichtet, einen von einem Betroffenen geltend gemachten Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder einen Widerspruch unverzüglich nach Zugang der Mitteilung an das DST weiterzuleiten. Die Weiterleitung kann z.B. auch per E-Mail an die E-Mail-Adresse des DST erfolgen.\\ | Alle Beschäftigten der w3 GmbH sind verpflichtet, einen von einem Betroffenen geltend gemachten Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder einen Widerspruch unverzüglich nach Zugang der Mitteilung an das [[datenschutz:dst|DST]] weiterzuleiten. Die Weiterleitung kann z.B. auch per [[datenschutz@w3.de|E-Mail]] an die E-Mail-Adresse des [[datenschutz:dst|DST]] erfolgen.\\ |
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Das DST wird die Anfrage dokumentieren und unverzüglich, spätestens aber binnen innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Betroffenen bei der w3 GmbH gegenüber dem Betroffenen beantworten.\\ | Das [[datenschutz:dst|DST]] wird die Anfrage dokumentieren und unverzüglich, spätestens aber binnen innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Betroffenen bei der w3 GmbH gegenüber dem Betroffenen beantworten.\\ |
Das DST wird die Unternehmensleitung über schwierige oder umfangreiche Anfra-gen von Betroffenen informieren.\\ | Das [[datenschutz:dst|DST]] wird die Unternehmensleitung über schwierige oder umfangreiche Anfragen von Betroffenen informieren.\\ |
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Das DST hat bei der Beantwortung von Anfragen von Betroffenen sicherzustellen, dass vor der Erteilung von Information an den Betroffenen sichergestellt wurde, dass die Person diejenige ist, für die sich ausgibt, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten an Unbefugte gelangen. Im Fall einer Auskunftserteilung per E-Mail ist von dem Betroffenen vorab die Zustimmung einzuholen, dass die Informationen per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Bei Fehlen einer Zustimmung ist die Auskunft schriftlich zu erteilen.\\ | Das [[datenschutz:dst|DST]] hat bei der Beantwortung von Anfragen von Betroffenen sicherzustellen, dass vor der Erteilung von Information an den Betroffenen sichergestellt wurde, dass die Person diejenige ist, für die sich ausgibt, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten an Unbefugte gelangen. Im Fall einer Auskunftserteilung per E-Mail ist von dem Betroffenen vorab die Zustimmung einzuholen, dass die Informationen per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Bei Fehlen einer Zustimmung ist die Auskunft schriftlich zu erteilen.\\ |
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===== Sanktionen ===== | ===== Sanktionen ===== |