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datenschutz:lohnbuchhaltung [2019/04/02 09:58] – [3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten] Frank Hochdorfer | datenschutz:lohnbuchhaltung [2019/04/02 10:02] (aktuell) – [1. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung] Frank Hochdorfer | ||
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Zur Durchführung der Lohnabrechnung werden an den Lohnbuchhaltungsdienstleister Daten über die Beschäftigten, | Zur Durchführung der Lohnabrechnung werden an den Lohnbuchhaltungsdienstleister Daten über die Beschäftigten, | ||
- | Der Lohnbuchhaltungsdienstleister führt die Lohnabrechnung durch und bereitet die Überweisung von Gehaltszahlungen vor. Die Überweisung selbst erfolgt durch unser Unternehmen. Gleiches gilt für zu zahlende Sozialabgaben. Auch hier wird eine Berechnung durch Lohnbuchhaltungsdienstleister durchgeführt und die Überweisungen vorbereitet. Die Auszahlung der Sozialabgaben erfolgt dann wiederum selbst durch unser Unternehmen. | + | Der Lohnbuchhaltungsdienstleister führt die Lohnabrechnung durch und bereitet die Überweisung von Gehaltszahlungen vor. Die Überweisung selbst erfolgt durch unser Unternehmen. Gleiches gilt für zu zahlende Sozialabgaben. Auch hier wird eine Berechnung durch Lohnbuchhaltungsdienstleister durchgeführt und die Überweisungen vorbereitet. Die Auszahlung der Sozialabgaben erfolgt dann wiederum selbst durch unser Unternehmen.\\ |
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+ | Die Zustellung der Lohnabrechnung an die Beschäftigten erfolgt persönlich in Papierform durch die Geschäftsführer. | ||
==== 2. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien ==== | ==== 2. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien ==== | ||
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Empfänger der Daten ist der Lohnbuchhaltungsdienstleister. Darüber hinaus erhalten auch Mitarbeiter mit Personalverantwortung unter Berücksichtigung des „Need-to-know“-Prinzips ggf. Kenntnis von Bruttolohnberechnungen. | Empfänger der Daten ist der Lohnbuchhaltungsdienstleister. Darüber hinaus erhalten auch Mitarbeiter mit Personalverantwortung unter Berücksichtigung des „Need-to-know“-Prinzips ggf. Kenntnis von Bruttolohnberechnungen. | ||
- | Einen Teil der Daten wird zudem im Rahmen der gesetzlichen Pflichten vom Lohnbuchhaltungsdienstleister an Sozialversicherungsträger bzw. Krankenkassen weitergegeben. | + | Einen Teil der Daten wird zudem im Rahmen der gesetzlichen Pflichten vom Lohnbuchhaltungsdienstleister |
Im Falle von Lohnpfändungen werden ggf. Daten an den bzw. die Gläubiger im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben. | Im Falle von Lohnpfändungen werden ggf. Daten an den bzw. die Gläubiger im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben. |