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| datenschutz:leitlinie [2018/07/30 15:39] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | datenschutz:leitlinie [2026/03/16 13:45] (aktuell) – [Ziele] Martin Fleger | ||
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| - Intervenierbarkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben („Fairness“) | - Intervenierbarkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben („Fairness“) | ||
| - Rechenschaftspflicht („Accountability-Prinzip“) | - Rechenschaftspflicht („Accountability-Prinzip“) | ||
| - | - | + | |
| Die Berücksichtigung dieser Ziele wird durch gesonderte Richtlinien, | Die Berücksichtigung dieser Ziele wird durch gesonderte Richtlinien, | ||
| Bei der konkreten Umsetzung der Ziele müssen die getroffenen Schutzmaßnahmen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Schutzbedarf der verarbeiteten Daten und Informationen stehen. | Bei der konkreten Umsetzung der Ziele müssen die getroffenen Schutzmaßnahmen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Schutzbedarf der verarbeiteten Daten und Informationen stehen. | ||
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| ==== Informationssicherheitsbeauftragter ==== | ==== Informationssicherheitsbeauftragter ==== | ||
| - | Zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie wurde ein Informationssicherheitsbeauftragter von der Unternehmensleitung benannt. Dabei handelt es sich um **Herrn | + | Zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie wurde ein Informationssicherheitsbeauftragter von der Unternehmensleitung benannt. Dabei handelt es sich um **Herrn |
| Verantwortlich für die Sicherheitsorganisation ist die Unternehmensleitung. Der Informationssicherheitsbeauftragte berät die Unternehmensleitung bei der Planung und Umsetzung der Informationssicherheit im Unternehmen. Er berichtet in seiner Funktion anlassbezogen, | Verantwortlich für die Sicherheitsorganisation ist die Unternehmensleitung. Der Informationssicherheitsbeauftragte berät die Unternehmensleitung bei der Planung und Umsetzung der Informationssicherheit im Unternehmen. Er berichtet in seiner Funktion anlassbezogen, | ||