datenschutz:leitlinie

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datenschutz:leitlinie [2018/07/30 15:39] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1datenschutz:leitlinie [2026/03/16 13:45] (aktuell) – [Ziele] Martin Fleger
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   - Intervenierbarkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben („Fairness“)   - Intervenierbarkeit und Verarbeitung nach Treu und Glauben („Fairness“)
   - Rechenschaftspflicht („Accountability-Prinzip“)   - Rechenschaftspflicht („Accountability-Prinzip“)
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 Die Berücksichtigung dieser Ziele wird durch gesonderte Richtlinien, vor allem den Richtlinien des Datenschutzhandbuches der w3 GmbH konkretisiert. Die Berücksichtigung dieser Ziele wird durch gesonderte Richtlinien, vor allem den Richtlinien des Datenschutzhandbuches der w3 GmbH konkretisiert.
 Bei der konkreten Umsetzung der Ziele müssen die getroffenen Schutzmaßnahmen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Schutzbedarf der verarbeiteten Daten und Informationen stehen. Bei der konkreten Umsetzung der Ziele müssen die getroffenen Schutzmaßnahmen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Schutzbedarf der verarbeiteten Daten und Informationen stehen.
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 ==== Informationssicherheitsbeauftragter ==== ==== Informationssicherheitsbeauftragter ====
  
-Zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie wurde ein Informationssicherheitsbeauftragter von der Unternehmensleitung benannt. Dabei handelt es sich um **Herrn Frank Hochdorfer**.\\+Zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie wurde ein Informationssicherheitsbeauftragter von der Unternehmensleitung benannt. Dabei handelt es sich um **Herrn Martin Fleger**.\\
  
 Verantwortlich für die Sicherheitsorganisation ist die Unternehmensleitung. Der Informationssicherheitsbeauftragte berät die Unternehmensleitung bei der Planung und Umsetzung der Informationssicherheit im Unternehmen. Er berichtet in seiner Funktion anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich, unmittelbar an die Unternehmensleitung. Der Informationssicherheitsbeauftragte hat weiter die Aufgabe der Initiierung, Planung, Umsetzung und Steuerung des Informationssicherheitsprozesses im Unternehmen. Er ist Ansprechpartner für Informationssicherheit im Unternehmen.\\ Verantwortlich für die Sicherheitsorganisation ist die Unternehmensleitung. Der Informationssicherheitsbeauftragte berät die Unternehmensleitung bei der Planung und Umsetzung der Informationssicherheit im Unternehmen. Er berichtet in seiner Funktion anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich, unmittelbar an die Unternehmensleitung. Der Informationssicherheitsbeauftragte hat weiter die Aufgabe der Initiierung, Planung, Umsetzung und Steuerung des Informationssicherheitsprozesses im Unternehmen. Er ist Ansprechpartner für Informationssicherheit im Unternehmen.\\
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