Bei der w3 GmbH können auch Lieferanten oder sonstige Auftragnehmer für die Durchführung von Leistungen beauftragt werden.
Um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Daten zu gewährleisten, macht diese Richtlinie Vorgaben für Beschäftigte der w3 GmbH, aus denen sich ergibt, ob und wie Lieferanten oder sonstige Auftragnehmer im Hinblick auf die Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes beauftragt werden können.
Diese Richtlinie gilt für die Beauftragung von Lieferanten oder sonstigen Auftragnehmern durch die w3 GmbH.
Diese Richtlinie gilt für alle Standorte der w3 GmbH.
Diese Richtlinie verpflichtet alle Beschäftigten der w3 GmbH zur Einhaltung der hier festgelegten Pflichten und Vorgaben.
Diese Richtlinie soll dazu beitragen, dass die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Informationen bei Erbringung von Leistungen durch Lieferanten oder sonstige Auftragnehmer gewährleistet wird.
Wenn Lieferanten oder sonstige Auftragnehmer im Zusammen mit ihrer Tätigkeit für die w3 GmbH Zugriff auf Informationen des Unternehmens und oder personenbezogene Daten, die vom Unternehmen verarbeitet werden, erhalten können, ist die Beauftragung vorher vom Vorgesetzen zu genehmigen.
Der Vorgesetzte wird sich mit dem Datenschutz- und Informationssicherheitsteam (DST) der w3 GmbH in Verbindung setzen, um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und rechtliche Absicherung der Inanspruchnahme des Lieferanten oder sonstigen Auftragnehmers zu prüfen und zu klären.
Wenn eine Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten durch den Lieferanten oder sonstigen Auftragnehmer nicht möglich ist, so sollte gleichwohl eine Geheimhaltungsverpflichtung mit dem jeweiligen Auftragnehmer abgeschlossen werden. Eine entsprechende Vorlage für eine solche Erklärung ist bei der Unternehmensleitung zu erhalten.
Alle Mitarbeiter sollten beachten, dass für den Fall, dass der Lieferant oder sonstige Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet und/oder eine Wartung oder Pflege von IT-Systemen durchgeführt wird, bei der eine Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten theoretisch möglich ist, zwingend ein sog. Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abzuschließen ist.
Vor dem Abschluss hat eine Kontrolle des Auftragnehmers durch das DST der w3 GmbH zu erfolgen. Es ist daher wichtig, dass hier frühzeitig eine Information an das DST erfolgt, damit die Prüfung zügig durchgeführt und eine Beauftragung rasch erfolgen kann.
Um die IT-Infrastruktur vor Störungen zu schützen und die Sicherheit der in ihr verarbeiteten, gespeicherten und übertragenen Informationen zu gewährleisten, sind Lieferanten und sonstige Auftragnehmer, die Zugriff auf IT-Systeme der w3 GmbH haben, zwingend auf nachfolgende Regelungen zu verpflichten:
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien kann eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellen und entsprechend sanktioniert werden.
Die Verträge mit den Lieferanten oder sonstigen Auftragnehmern sollten ebenfalls Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße der Auftragnehmer gegen die jeweils vereinbarten Pflichten im Zusammenhang mit Datenschutz und Informationssicherheit vorsehen.