Verkauf / Vertrieb
Verkauf und Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen
Kunden
keine
Bei personenbezogenen Daten des Verkaufs / Vertriebs ist davon auszugehen, dass diese buchhaltungsrelevant sind. Eine Speicherung erfolgt daher grundsätzlich für 10 Jahre, wobei der Fristbeginn sich nach § 147 Abs. 4 AO richtet.
Siehe datenschutz:tom